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Sie suchen Information, Beratung und Unterstützung?

 

Wir vom Verein Mein Seelentröpfchen setzen uns für die Rechte von Psychiatriepatienten ein. Die Koordination dieser Beratungs- und Beschwerdestelle übernehmen bei uns die Psychiatrieerfahrenen. Das Team setzt sich zusammen aus Angehörigen, professionell im psychiatrischen Arbeitsbereich Tätigen, Bürgerhelfern und eben den Psychiatrieerfahrenen.

 

Wir sind eine Unabhängige Beschwerdestelle, welche von ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen wird.

 

An uns können Sie sich wenden, wenn Sie Probleme oder Konflikte haben mit

— psychiatrischen Kliniken
— Sozialpsychiatrischen Diensten
— niedergelassenen Psychiatern oder      Psychotherapeuten
— psychologischen Beratungsstellen
— betreuten Wohngemeinschaften oder Heimen
— rechtlichen Betreuern.

Wir bearbeiten Ihr Anliegen streng vertraulich und auf Wunsch anonym.

All unsere Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

 

Wo sind wir tätig?

 

Hauptsächlich im Stadt- und Landkreis Kaiserslautern.

 

Lösungen

Wir suchen mit Ihnen eine Lösung, wenn Sie mit einem Problem nicht weiterkommen. Im Vordergrund stehen Information, Beratung und Unterstützung. Wir verstehen uns als Vermittler zwischen den an einem Konflikt beteiligten Personen bzw. Parteien. Wir sind zwar neutral, aber mit dem Herzen auf der Seite der Betroffenen.

 

So gehen wir vor

  •  Schildern Sie uns Ihre Beschwerde bzw. Ihr Problem am Telefon oder im direkten Gespräch. Oft können wir Ihnen sofort weiterhelfen.
  •  Anderenfalls besprechen wir es im Team und erarbeiten nützliche Informationen und Vorschläge für Sie.
  • Was Sie daraus machen, bestimmen Sie.
  • Wenn nötig unterstützen wir Sie weiter.

"Wir wollen vermitteln, nicht anklagen — aber auch nicht beschwichtigen."

 

Sprechzeiten: Mittwochs von 15:00 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

 

In der Gesundheitsfürsorge besteht oft keine Möglichkeit, sich die Personen auszuwählen, mit denen man als Patient zu tun hat. Hinzu kommt, dass manche Menschen, oder vielleicht auch viele Menschen nur unzureichend über ihre Rechte oder die Behandlungsmöglichkeiten informiert sind.

Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben zudem oft innere Barrieren die sie daran hindern sich für ihre Rechte einzusetzen, sie sind oft stärker benachteiligt und / oder abhängig vom Wohlwollen des Personals in dessen Einrichtung sie sich befinden. Das führt oft zur Konfliktvermeidung der Betroffenen und beschäftigt diese oft lange, nicht selten auch lange Zeit nach einem Aufenthalt.

Der Umgang mit Beschwerden ist ein Qualitätsmerkmal jeder Einrichtung! So gibt es in vielen Einrichtungen schon eigene Beschwerdestellen. Die Angst sitzt leider oft tief, die Verletzung ist groß, das Vertrauen das Machtgefälle missbraucht werden dahin, darum hat der Gesetzgeber verschiedene Kontrollinstanzen vorgeschrieben, die man kostenlos nutzen kann, wenn man sich über einen Missstand beschweren möchte.

 

Zu einer Beschwerde gehört:

 

  •  Leidensdruck
  • dass sich jemand verletzt, benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt
  • dass jemand starkes Missfallen an äußeren Bedingungen/Zuständen oder Verhaltensweisen äußert
  • der Wunsch des Betroffenen, die Bedingungen, Zustände oder Verhaltensweisen zu ändern
  • das Ziel, eine Wiedergutmachung eines Schadens, eine Entschuldigung für persönliches Fehlverhalten oder die Verbesserung eines Zustandes

 Beschwerdemöglichkeiten:

 

Übergeordnet: Ärztekammern, Ministerien, Patientenbeauftragte

 

Regional: Besuchskommission, Heimaufsicht

 

Kommunal: Patientenfürsprecher, Beschwerdestellen, Heimbeirat, Ombudspersonen

(Ein Ombudsmann erfüllt die Aufgabe einer unparteiischen Schiedsperson. Ein Ombudsrat ist ein mit mehreren Personen besetztes Gremium, das entsprechende Aufgaben wahrnimmt)

 

Institutionell: einrichtungsinterne Qualitätssicherungssysteme, 

Zuständigkeit:

 

Ministerien: Grundsätzlich für alle Missstände

 

Patientenbeauftragte: Grundsätzlich zuständig für die Wahrung der Patientenrechte in der BRD

 

Ärztekammer: Fehler von Ärzten in der Behandlung

 

Besuchskommission: kontrolliert selbstständig psychiatrische Kliniken oder andere psychiatrische Einrichtungen und befragt Patienten, Mitarbeiter oder Bewohner eigenständig. Sie ist in ihrem Auftreten unabhängig, durch die Regelung im Landespsychiatrieplan aber doch wiederum von der Landesregierung abhängig. Die Besuchskommissionen erstellen öffentlich zugängliche Berichte über ihre Tätigkeit.

 

Heimaufsicht: Kontrolliert alle Heime, Befugnisse sind im Heimgesetz (HeimG) geregelt.

 

Patientenfürsprecher: In der Regel ehrenamtlich tätig. In den meisten Bundesländern ist die Berufung von Patientenfürsprechern gesetzlich (Krankenhausgesetz oder PsychKG) geregelt. Sie sind Ansprechpartner für Patienten und meistens vermittelnd tätig. Sie prüfen Anregungen und Beschwerden der Patienten und vertreten auf Wunsch deren Anliegen gegenüber dem Krankenhaus. Sie halten Sprechstunden in vom Krankenhaus zur Verfügung gestellten oder auch außerhalb der Klinik gelegenen geeigneten Räumlichkeiten ab, auf die die Patienten aufmerksam gemacht werden. Patientenfürsprecher können sich im Auftrag des Patienten jederzeit unmittelbar an die Krankenhausleitung, den Krankenhausträger und die zuständigen Behörden wenden. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, den Patientenfürsprechern freien Zugang zu allen Stationen zu gewähren.

 

Ombudsperson: ist in der Regel nicht speziell für die Psychiatrie zuständig, hat meistens dieselbe Funktion wie Patientenfürsprecher (vermittelnd).

 

Beschwerdestelle: Ist meist ein unabhängiges Gremium, das mit Vertretern von Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen und Mitarbeitern in der Psychiatrie besetzt ist. Informiert über Rechte, berät über Handlungsmöglichkeiten und vermittelt in Konflikten. Mitglieder der Beschwerdestelle arbeiten in der Regel ehrenamtlich.

 

Einrichtungsinternes Qualitätssicherungssystem: Ausschließlich für Vorgänge innerhalb der Einrichtung zuständig.

 

Heimbeirat: Wird nach Heimgesetz aus dem Kreis der Bewohner eines Heimes gewählt und ist für die Belange der Bewohner zuständig.

 

 

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